Startinfos für das neue Jahr

02.01.2017 11:17
#1
avatar
Mitglied

Das soll sich alles ver(schlimm)bessern im Jahr 2017




Zitat
Hamburger Abendblatt

Neues Jahr, neue Regeln: Das ändert sich im Jahr 2017
Von Wolfgang Mulke

Ein arbeitsfreier Reformationstag für alle und günstigeres Telefonieren im Urlaub: 2017 bringt einige gute Nachrichten für Verbraucher.
Die Renten steigen, Eltern erhalten mehr Kindergeld. Doch einiges wird in 2017 für Bürger teurer. Wichtige Änderungen im Überblick.
Berlin. Arbeitsfrei für alle: Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 wird erstmalig im gesamten Bundesgebiet zu einem Feiertag. Das hat es noch nie gegeben – und wird auch eine Ausnahme bleiben. Gefeiert wird der Thesenanschlag von Martin Luther. Vor 500 Jahren leitete er die Reformation ein und begründete damit die protestantische Kirche. Auch sonst bringt das neue Jahr wieder viele Neuerungen mit sich, gute wie schlechte. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Geld & Soziales
Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2017 angehoben. Für Geringverdiener gibt es dann mit 8,84 Euro pro Stunde 34 Cent mehr als bisher.
Achtung Minijobber: Wer derzeit bei einem Arbeitslohn von 8,50 Euro 52 Stunden im Monat arbeitet, verdient 442 Euro. Ab Januar summiert sich der Verdienst bei gleicher Arbeitszeit dann auf 459,68 Euro (52 x 8,84 Euro) im Monat – und liegt damit über der Entgeltgrenze.
Hartz IV: Das Arbeitslosengeld II wird 2017 erhöht. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Empfänger steigt um fünf Euro auf 409 Euro. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten wie bisher 237, ältere Kinder 311 Euro.
Kindergeld: Ab 1. Januar wird das Kindergeld um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 192 Euro, für dritte Kinder 198 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 223 Euro pro Monat.

Rente & Versicherung
Die etwa 20 Millionen Empfänger dürfen sich im neuen Jahr über eine Erhöhung der Bezüge freuen.
Mehr Rente gibt es ab dem Juli 2017 für die rund 20 Millionen Empfänger des Ruhegeldes. Der Aufschlag wird vorläufigen Schätzungen zufolge bis zu zwei Prozent betragen, also 20 Euro bei einer Rente von 1000 Euro. Die genaue Höhe wird im Frühjahr festgelegt.
Die sogenannte Flexi-Rente kommt mit Jahresbeginn. Sie ermöglicht einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Eine neue Teilrente kann mit einer Teilzeitarbeit kombiniert werden. Die Zuverdienstgrenze, bis zu der Arbeitslohn von Frührentnern nicht auf die Rente angerechnet wird, steigt auf 6300 Euro im Jahr. Darüber hinausgehende Einkommen werden nur noch zu 40 Prozent angerechnet. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen weiter an. Die Rentenversicherung erhebt Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 6500 Euro monatlich im Westen und 5700 Euro im Osten. Die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4350 Euro im Monat. Allerdings wird die Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Jahreseinkommen von bis zu 57.600 Euro ausgeweitet.
Teurer wird die Pflegeversicherung, die ab Januar 2,55 Prozent statt bisher 2,35 Prozent des Bruttolohnes kostet. Die Rentenversicherung begnügt sich wie bisher mit 18,7 Prozent. Für die meisten Kassenpatienten wird die Versorgung kostspieliger, weil die Zusatzbeiträge von den meisten Krankenkassen angehoben werden. Das Ausmaß ist unterschiedlich. Im Durchschnitt macht der von den Arbeitnehmern allein aufzubringende Zusatzbeitrag 1,1 Prozent nach bisher 0,9 Prozent aus.
Der Garantiezins für Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen sinkt weiter. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Anbieter maximal 0,9 Prozent Verzinsung für diese Anlagen zusagen. Auf bestehende Verträge wirkt sich diese Änderung nicht aus. Sie müssen wie beim Vertragsabschluss zugesagt bedient werden.
Über die Riester-Rente müssen die Anbieter der geförderten Verträge künftig genauere Auskünfte erteilen. Ab Januar müssen die Unternehmen ein Produktinformationsblatt (PIB) bereithalten, aus dem die Chancen und Risiken der Produkte deutlich hervorgehen.
Diese Vorgabe gilt auch für die Rürup-Rente für Selbstständige. Darüber hinaus dürfen Besitzer der offiziell "Basis-Rente" genannten Altersvorsorge einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der von den Finanzämtern anerkannte Teil der Beiträge steigt von 82 auf 84 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 19.624 Euro.
Die betriebliche Altersvorsorge profitiert von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Maximal 3048 Euro werden im Jahr gefördert, 72 Euro mehr als bisher. In bestimmten Fällen bleiben dazu noch Beiträge bis zu einer Summe von 1800 Euro steuerfrei.

Telefon & Rundfunkbeitrag
Roaming-Gebühren fallen pünktlich zum Start der Reisesaison ab Mitte Juni 2017 weg.
Adieu Roaming-Gebühren heißt es ab dem 15. Juni 2017 und damit pünktlich zu Beginn der Hauptreisezeit. Die Mobilfunkanbieter dürfen für das Telefonieren in den EU-Staaten ebenso wie für das Surfen im Internet oder den Versand von SMS nur noch die heimischen Gebühren berechnen. Die teilweise happigen Aufschläge werden verboten. Davon gibt es nur Ausnahmen, wenn Kunden diese Regelung unbotmäßig nutzen, indem sie zum Beispiel Verträge in einem billigen Land abschließen und in einem teuren wohnen.
Rundfunkbeitrag: Wer es bislang versäumt hat, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen, kann dies ab nächstem Jahr rückwirkend für drei Jahre tun. Wird ein Antrag am 15. Januar 2017 gestellt, kann der Rundfunkteilnehmer rückwirkend zum 1. Januar 2014 von der Zahlung des Beitrags befreit werden – wenn er in den drei Jahren davor regelmäßig die Voraussetzungen für die Befreiung oder die Ermäßigung erfüllt hat. Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat, bekommt im neuen Jahr möglicherweise Besuch eines Inkassobüros. Dafür sorgen die geänderten Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten. Bevor es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, können die öffentlich-rechtlichen Sender nun auch "Dritte" zum Geldeintreiben einsetzen.

Straße & Verkehr
Ab 2017 müssen Radfahrer auf die normalen Verkehrsampeln für Autos achten – es sei denn, es gibt spezielle Fahrradampeln.
Radfahrer müssen sich anders als bisher im neuen Jahr nach den Ampelzeichen des Autoverkehrs richten. Bisher galten die Lichtzeichen für Fußgänger als Orientierung. Anders sieht es aus, wenn es spezielle Radfahrerampeln gibt. In diesen Fällen müssen Radler auf diese achten. Schon seit Mitte Dezember gilt eine neue Regelung, der zufolge Eltern kleiner Kinder mit diesen gemeinsam auf dem Bürgersteig fahren dürfen.
Rettungsgassen für Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr können Leben retten. Sie werden künftig nach einem neuen Prinzip gebildet. Wer links fährt, muss bei einem Blaulichteinsatz nach links ausweichen, alle rechts fahrenden Fahrzeuge nach rechts, damit dazwischen eine befahrbare Spur frei wird.

Energie & Haushalt
Strom wird im kommenden Jahr teurer. Denn die Ökostromumlage, mit der die Verbraucher und Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren, erhöht sich 2017 um gut einen halben Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage steigt damit auf 6,88 Cent. Sie kostet einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden dann 240 Euro im Jahr oder 20 Euro pro Monat.
Staubsauger dürfen ab September 2017 nicht mehr alles zeigen, was sie leisten könnten. Denn in der EU dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Geräte mehr verkauft werden, die mehr als 900 Watt leisten. Das sieht die sogenannte EU-Ökodesign-Richtlinie vor. Verbraucher müssen dennoch keine Angst vor verstaubten Wohnungen haben. Diese Leistung reicht für den Hausgebrauch völlig aus.
Das Energielabel für Elektrogeräte hält nach und nach Einzug in die Fachmärkte. Ab Januar ändert sich die bisherige Kennzeichnung wie zum Beispiel das A++. Bald soll es stattdessen nur noch die Klassen A bis G geben. Bis alle Geräte neu eingruppiert worden sind, wird nach Einschätzung der Verbraucherzentralen noch viel Zeit vergehen. Dagegen ändert sich die Kennzeichnung bei TV-Geräten schon ab 1. Januar. Die beste Kategorie ist künftig A++ statt wie bisher A+. Die schlechteste ist E.
Geschirrspülmittel: Pulver oder Tabs, die ab 1. Januar 2017 in den Handel kommen, dürfen nur noch höchstens 0,3 Gramm Phosphor in der Standarddosierung enthalten. Phosphate werden als Enthärter eingesetzt, um das im Wasser enthaltene Magnesium und Kalzium zu binden
.



FuAB-21/NB-4/AB-4/MSR-24/OHS S08/Rentner

Jedes Ding hat drei Seiten: mein, deine und die der Tatsachen.


 Antworten

 Beitrag melden
03.01.2017 20:51
avatar  0bstihj
#2
avatar
Mitglied

Verkehr und Energie&Haushalt

Das mit dem links ausweichen war jetzt neu für mich.
Den Grünen gehört ein weiterer Kraftvoller Tritt in den Hintern-Danke für die Stromerhöhung!

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Denkt daran, ein Lächeln kostet nichts, kann dafür aber umsomehr geben!

Bilder soweit nicht andere Ownerangabe erfolgt, sind aus meiner Kamera und damit mein Eigentum.
Eigene Bilder die ich hier im Forum eingestellt habe, gelten als frei und können weitergenutzt werden,
diese Freigabe gilt nicht für kommerzielle Zwecke!

Artikel scanne ich lieber ein und lade diese über ein Bildbearbeitungstool hoch. Eingestellte Links zu versch. Artikeln
sind nach einiger Zeit nicht mehr Verfügbar und so mancher Beitrag wird damit sinnfrei. Diese kleine Mühe für Nachhaltigkeit nehme ich dann gern auf mich.

Gleichzeitig biete ich an die Bücher gegen Erstattung der Portokosten 2 x 2,55 € (Großbrief bis 1Kg)auszuleihen. Bei den heutigen Preisen muss man ja nicht
jedes Buch kaufen um es zu lesen. Wer also den Wunsch hat eines der Bücher zu lesen, kann sich gern per e-Mail melden.

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2017 18:37
avatar  Mucker-87 ( gelöscht )
#3
avatar
Mucker-87 ( gelöscht )

Zitat von 0bstihj im Beitrag #2
Verkehr und Energie&Haushalt

Das mit dem links ausweichen war jetzt neu für mich.
Den Grünen gehört ein weiterer Kraftvoller Tritt in den Hintern-Danke für die Stromerhöhung!


Ich wusste gar nicht, dass die Grünen in der Bundesregierung sind. Es währe ein Leichtes die Beschlüsse der Vorgängerregierung rückgängig zu machen.
Die Annäherung der Parteien ist soweit fortgeschritten, dass man aller vier Jahre nur noch die Wahl zwischen den verschiedenen Geschmacksrichtungen von "Scheiße" hat.
Mehrere Geschmacksrichtungen ist doch ein Zugewinn für östlich der Elbe geborene Menschen meiner Generation.


 Antworten

 Beitrag melden
06.01.2017 18:00
avatar  0bstihj
#4
avatar
Mitglied

Das wäre auch noch schlimmer, diese Dödels in der BR

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Denkt daran, ein Lächeln kostet nichts, kann dafür aber umsomehr geben!

Bilder soweit nicht andere Ownerangabe erfolgt, sind aus meiner Kamera und damit mein Eigentum.
Eigene Bilder die ich hier im Forum eingestellt habe, gelten als frei und können weitergenutzt werden,
diese Freigabe gilt nicht für kommerzielle Zwecke!

Artikel scanne ich lieber ein und lade diese über ein Bildbearbeitungstool hoch. Eingestellte Links zu versch. Artikeln
sind nach einiger Zeit nicht mehr Verfügbar und so mancher Beitrag wird damit sinnfrei. Diese kleine Mühe für Nachhaltigkeit nehme ich dann gern auf mich.

Gleichzeitig biete ich an die Bücher gegen Erstattung der Portokosten 2 x 2,55 € (Großbrief bis 1Kg)auszuleihen. Bei den heutigen Preisen muss man ja nicht
jedes Buch kaufen um es zu lesen. Wer also den Wunsch hat eines der Bücher zu lesen, kann sich gern per e-Mail melden.

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Forenspende
Hallo !

Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.

Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen, den weiteren Betrieb zu finanzieren.

Deine Spende hilft!

Spendenziel: 200€
72%