Es wird Zeit nachzufragen

11.04.2014 14:12
#1
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Jürgen Gnauck - Der Mann über Lieberknecht
11.04.2014 - 12:41 Uhr
Jürgen Gnauck (CDU) geriet jüngst in die Schlagzeilen, weil er seine Chefsekretärin bei Eon gemietet hat. Wir porträtieren den Minister und Rückkehrer in die Staatskanzlei als Mann, der immer recht haben muss.



An diesem Minister ist nur der Schlips rot. Jürgen Gnauck ist in der CDU und gibt ansonsten die Graue Eminenz der Landesregierung - mit unerwünschter Außenwirkung. Foto: Sascha Fromm An diesem Minister ist nur der Schlips rot. Jürgen Gnauck ist in der CDU und gibt ansonsten die Graue Eminenz der Landesregierung - mit unerwünschter Außenwirkung. Foto: Sascha Fromm
Das Büro schmucklos zu nennen, wäre eine Übertreibung. Ein funktionaler Schreibtisch, dazu ein großer, geradezu hässlicher Tisch, an dem Tee aus einer Thermoskanne ausgeschenkt wird: Viel mehr ist über das Zimmer nicht zu berichten.

Und dennoch: Man benötigt keine psychologische Ausbildung, um zu spüren, dass der Mann in weißem Hemd und Anzugshose, der einem, nun ja, ziemlich breit gegenüber sitzt, sich hier recht wohl zu fühlen scheint.

Das Gefühl hat auch mit der Lage des Büros zu tun, in dem der Chef der Staatskanzlei residiert, der sich noch Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten nennt. Es befindet sich im zweiten Stock des Westflügels des großen Hauses in der Erfurter Regierungsstraße 73.

Der Minister sitzt direkt über den Räumen der Ministerpräsidentin und dem Kabinettssaal, wo sich an fast jedem Dienstag die Minister zusammenfinden. Wenn also Jürgen Gnauck dorthin will, wo das, was Thüringen an politischer Macht vorrätig hält, mehr oder minder gut verwaltet wird, muss er nur die kleine Treppe nach unten benutzen - und schon ist er da.

Alles geht über Gnaucks Tisch
Alles, was im Kabinett besprochen wird, alles, was die Minister dem Landtag zuleiten, und alles, was in der Regierungszen-trale zu entscheiden ist: Alles geht über die beiden Tische seines Büros.

Dennoch erscheint die Position eines Staatskanzleiministers als ambivalent. Er ist einerseits der wichtigste Minister im Kabinett - und andererseits der mit den geringsten inhaltlichen Kompetenzen. Wie der Kanzleramtsminister in Berlin fungiert er trotz seiner Machtfülle als erster Diener seiner Regierungschefin.

Die wichtigste Regel seiner Arbeitsplatzbeschreibung lautet: Je weniger man von ihm hört, um so besser beherrscht er seinen Job.

So betrachtet läuft es in der Regierungsstraße gerade nicht gut. Denn über Jürgen Gnauck war zuletzt viel, sehr viel zu hören. Noch bevor er sein Amt im vergangenen Herbst übernahm, stand in unserer Zeitung, dass er mit der Staatskanzlei, also seinem künftigen Arbeitgeber, wegen seiner Gesundheitsversorgung im Rechtsstreit liege.

Später legte dann die "Thüringer Allgemeine" auch noch den Kali-Fusionsvertrag öffentlich, den Gnauck trotzig zur Geheimsache erklärte, die er nicht mehr war. Wie er den zugehörigen Aktenordner im Landtag hin- und hertrug, als sei er toxisch, gehört zu den Momenten, die garantiert in jedem Jahresrückblick auftauchen werden.

Und dann ist da noch die seit Längerem herumgereichte Geschichte von der Sekretärin, die er von seinem früheren Arbeitgeber Eon mitbrachte. Sie wird vom Land offenkundig mit einem höheren Gehalt bezahlt, als normalerweise Büroassistentinnen bekommen - und dies über einen Haushaltstitel namens "Vermischter Sachaufwand", der nicht für Personal vorgesehen ist.

"Ich will Schaden vom Freistaat abhalten."
Doch das ficht Gnauck nicht an. Er sitzt sehr selbstgewiss in seinem Büro und redet und redet in seinem rheinischen Singsang. Zu Kali sagt er: Er habe ja gar keine andere Wahl gehabt, als die Annahme eines aus seiner Sicht dubiosen Aktenordners zu verweigern. "Niemand wusste zu dem Zeitpunkt, was eine Offenlegung der angeblichen Vertragskopie für Rechtsfolgen nach sich gezogen hätte." Bei einem Dax-30-Konzern wie Kali+Salz, sagt Gnauck, gehe man nicht leichtfertig mit Geheimhaltungspflichten um. "Ich habe mit meinem Amtseid geschworen, Schaden vom Freistaat Thüringen abzuhalten."

Zum Streit um seine Beihilfe mag sich der Minister nicht äußern. Das Verfahren laufe noch, sagt er. Im Übrigen sei das Thema für ihn persönlich erledigt.

Und seine Sekretärin? Zu der sagt er nur etwas später im Landtag auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Fraktion. Die Antwort in Kurzform: Alles prima, alles in Ordnung (siehe Infokasten unten).

Alle drei Geschichten passen zu dem Mann, der wie seine Chefin Christine Lieberknecht 1958 geboren wurde. Es ist, zumindest aus landespolitischer Perspektive, ein bemerkenswerter Jahrgang: Auch Heike Taubert , Birgit Diezel oder Dieter Althaus gehören ihm an.

Der Unterschied zwischen ihnen und Gnauck ist, dass er in der Bundesrepublik geboren wurde, im äußersten Westen, in Trier an der Mosel. Er studierte in Bonn Jura und war Dezernent beim rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebund in Mainz, als er 1990 nach Thüringen kam, um den hiesigen Kommunalverband aufzubauen. 1991, mit 33, wurde er zu dessen Geschäftsführer bestimmt. Auf Lebenszeit.

Jürgen Gnauck verrichtete Pionierarbeit und er verrichtete sie gut. Dass die Landespolitik vor den Städten und Gemeinden meist kuschte und fleißig zahlte, lag vor allem an ihm. Und als den Kommunen das Stromnetz genommen werden sollte, zog er bis vor das Bundesverwaltungsgericht und erstritt die Hälfte von dem, was später Eon Thüringen wurde.

Sein ohnehin ausgeprägtes Selbstbewusstsein wuchs mit jedem Jahr, was Ministerpräsident Bernhard Vogel 1999 dazu bewog, ihn in die Regierung aufzunehmen. Als Minister, so lautete wohl seine Überlegung, könne er ihn disziplinieren.

Das klappte nur halb. Nachdem Staatssekretär Michael Krapp die Staatskanzlei neun lange Jahre lang ruhig und gut verwaltet hatte, versuchte Gnauck, sie zu einer, genauer: zu seiner Machtzentrale umkrempeln. Dazu startete er im Bundesrat eine Initiative nach der anderen und gab fast wöchentlich Pressekonferenzen.

Das Dienende liegt dem Minister nicht
Doch das, was ihm beim kommunalen Lobbyverband genutzt hatte - sein Ehrgeiz, seine Angriffslust und sein Ego - begann jetzt, ihn zu behindern. Das Dienende liegt Gnauck nicht, was sein Chef mit zunehmendem Missbehagen registrierte.

Im Frühjahr 2003, als Vogel den Regierungsvorsitz an Althaus übergab, war es plötzlich vorbei. Der Neue wollte seinen Freund Gerold Wucherpfennig an der Spitze der Staatskanzlei installieren und bot Gnauck an, das Resteuropaministerium zu behalten. Doch der ließ sich lieber entlassen - und kehrte zurück in den Gemeindebund, wo man ihm den Geschäftsführerposten frei räumen musste.

Für einen wie Gnauck muss der Vorgang etwas Peinliches besessen haben. So lässt sich wohl auch erklären, warum das passierte, was nun, mit einer Dekade Verzögerung, die Erfurter Staatsanwaltschaft beschäftigt.

Gnauck bestellte sich damals, 2003, von seinem Personalreferat Antworten zu der Frage, wie er künftig abgesichert sei. Ein Referent verfasste einen Vermerk, in dem er behauptete, dass der Minister bis zum Lebensende ein Anrecht auf staatliche Beihilfe besitze - also auf jene Zuzahlungen, die Beamte als Zuschuss für ihre private Krankenversicherung erhalten.

Auf diese Expertise, so stellte es Gnauck später dar, habe er vertraut, zumal sie von anderen Beamten der Staatskanzlei bestätigt worden sei. Der Volljurist, der 1996 eine Zulassung als Rechtsanwalt erworben hatte, will keinen Zweifel daran gehegt haben, dass die Gesundheitsversorgung eines Ex-Ministers bis zu seinem Tod vom Steuerzahler alimentiert wird - was, auch wenn in diesem Thüringen manches üblich ist, nicht der Fall ist.

Doch für Gnauck war die von ihm angeforderte Rechtsmeinung hilfreich: Er konnte nun dem Gemeinde- und Städtebund mitteilen, dass seine Wiedereinstellung nicht ganz so teuer werde wie gedacht. Denn er verzichtete gegenüber seinem neuen alten Arbeitgeber auf dessen Beiträge zur Krankenversorgung für sich und seine Kinder.

Mit der kommunalen Mitgift zu Eon
Gnauck blieb nur zwei Jahre in der Geschäftsstelle. Er nutzte die Zeit, um gemeinsam mit dem Eon-Konzern die Versorgungsunternehmen für Strom und Gas, an denen die Kommunen beteiligt waren, zu verschmelzen. Am Ende stand das Großunternehmen Eon Thüringen mit einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Einer der Vorstände wurde Gnauck.

Seither bekam er ein Gehalt, das das frühere, schon sechsstellige Jahreseinkommen, das er in der Staatskanzlei bekommen hatte deutlich überstiegen haben dürfte. Dort dachte man nun plötzlich um. Spätestens ab dem Jahr 2009 zahlte das Land Gnauck keine Beihilfe mehr. Die Zuzahlung stünde ihm nicht zu, wurde plötzlich argumentiert. Der Personalreferent habe sich geirrt.

Anderen wäre diese Angelegenheit unangenehm gewesen, schließlich hatte er jahrelang unberechtigterweise Steuergelder kassiert. Nicht Gnauck. Er klagte gegen die Staatskanzlei, verlor und ging in Berufung.

Das Verfahren zog sich über Jahre, so lange, bis plötzlich Eon Thüringen nicht mehr existierte. Die Bürgermeister übernahmen die Mehrheit der AG und für ihren früheren Geschäftsführer, von dem sich nicht wenige bei der einstigen Fusion getäuscht fühlten, besaßen sie nur noch eingeschränkt Sympathie.

Gnauck ging, bevor man ihn rauswerfen konnte.

Das war Ende 2012. In der Staatskanzlei strebte derweil die Kabale zwischen Staatskanzleiministerin Marion Walsmann (CDU) und Regierungssprecher Peter Zimmermann unaufhaltsam ihrem Höhepunkt zu.

Als Walsmann die zwar rechtlich begründbare, aber politisch hanebüchene Frühpensionierung Zimmermanns hintertrieb, kam es zum internen Eklat, dem der öffentliche Skandal folgte. Erst wurde Zimmermann entlassen und dann Walsmann, derweil die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige der Grünen gegen Lieberknecht Untreueermittlungen aufnahm.

Die Ministerpräsidentin, die doch eigentlich nur einen neuen Staatssekretär hatte einstellen wollen, suchte nun plötzlich dringend einen Staatskanzleichef. Doch wo sollte sie bloß jemanden herbekommen, der der Aufgabe gewachsen wäre und sie für das eine knappe Jahr bis zur Landtagswahl übernehmen würde?

Sie fand ihn in der Rumpelgasse im Zentrum von Erfurt. Dort betreibt Gnauck zusammen mit seiner Frau eine kleine Kanzlei. Er sagte zu. Ob er ihr gleich von seinem laufenden Rechtsstreit mit der Regierung mitteilte? Jedenfalls stand davon sehr schnell in unserer Zeitung. Die Wirkung war misslich. Der designierte Staatskanzleiminister klagt gegen seine Staatskanzlei: Was für ein Einstand.

Doch Lieberknecht hielt an ihrem neuen Minister fest, obwohl die Staatsanwaltschaft Erfurt die nächsten Untreueermittlungen einleitete - diesmal gegen Unbekannt. Denn dass Regierungsbeamte 2003 einem Minister lebenslange Krankenversicherungszuschüsse auf Kos- ten der Steuerzahler zusicherten, erfüllt für die Behörde den Anfangsverdacht der Untreue.

Eine absurde Pointe der Geschichte ist, dass der Beamte Thomas W., auf dessen Expertise hin die Entscheidung gefällt wurde, derselbe Thomas W. ist, der das Gutachten gegen die Ruhestandsversetzung schrieb, auf dem die Ermittlungen gegen Lieberknecht maßgeblich beruhten. Er wurde inzwischen auf eigenen Wunsch in ein Landesamt nach Jena versetzt.

Zurück in die Zukunft
Gnaucks Ankunft in der Staatskanzlei wirkte auf viele Beamte wie eine Fortsetzung des Films "Zurück in die Zukunft", nur dass es keine Komödie war. Er regierte wieder von oben nach unten durch, wie er es früher gewohnt war. Immerhin empfanden dies einige Ministerkollegen als Erleichterung: Endlich, so sagten sie insgeheim, sei die Staatskanzlei wieder die Zentrale, die sie mehr als zehn Jahre unter Wucherpfennig, Klaus Zeh , Jürgen Schöning und Walsmann nicht gewesen sei.

Einerseits.

Andererseits kam auch Gnauck mit den besonderen Bedingungen der Staatskanzlei nicht zurecht. Drei der vier Abteilungsleiterstellen waren vakant. Die Ausschreibungen, die auf bestimmte, der CDU genehme Kandidaten zugeschnitten waren, wurden von SPD-Beamten beklagt.

Der neue Minister stoppte die Ausschreibungen, doch eine Lösung war das auch nicht. Deshalb muss der für den Bundesrat angestellte Bevollmächtigte, der schon e Jahre über der Pensionsgrenze ist, zwei Abteilungen kommissarisch leiten.

Und trotzdem, Jürgen Gnauck wirkt so, als sei er mit sich im Reinen. Hier, in der Regierungsstraße im Büro über der Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen, hat nur einer recht: und das ist der Minister.

Minister Gnauck mietet Sekretärin bei Energie-Konzern



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11.04.2014 14:15
#2
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Jürgen Gnauck scheitert mit Klage auf lebenslange Erstattung seiner Arztkosten
13.02.2014 - 06:43 Uhr
Erfurt. Die Klage von Thüringens Staatskanzleichef Jürgen Gnauck (CDU) gegen die von ihm geführte Staatskanzlei ist gescheitert. Der 55-Jährige hatte auf lebenslange Erstattung medizinischer Behandlungskosten durch das Land Thüringen - und damit durch den Steuerzahler - für sich und seine Familie geklagt.



Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Weimar bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass Jürgen Gnaucks Klage abgewiesen und unanfechtbar ist. Foto: Martin Schutt/dpa

Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Weimar bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass Gnaucks Klage abgewiesen und unanfechtbar ist.

Gnauck war bereits von 1999 bis 2003 Chef der Thüringer Staatskanzlei und hatte bei seinem Ausscheiden ein Schreiben der Thüringer Staatskanzlei erhalten, in dem ihm auf unbestimmte Dauer die Erstattung der Kosten medizinischer Behandlung zugesichert wurden.

Nach damaligem Ministergesetz stand entlassenen Ministern wie Gnauck ein Übergangsgeld von maximal einem Jahr zu, ebenso lange die Erstattung von Kosten für medizinische Behandlung, die im Ministerialbereich Beihilfe heißt. Warum dem ausscheidenden Minister auf wessen Veranlassung hin eine lebenslange Zusage gegeben wurde, das will die Staatsanwaltschaft bei ihren noch laufenden Ermittlungen herausfinden.

Die Erstattung von Arztkosten für Gnauck lief bis zum Jahr 2008, dann stoppte die Staatskanzlei die Zahlungen. Seitdem liefen verschiedene Klagen Gnaucks auf Fortzahlung, die durch den jetzt aktuellen Beschluss des OVG in Weimar abgeschmettert sind (Aktenzeichen 3K 979/10 We).

Gnauck war nach seiner ersten Zeit als Chef der Thüringer Staatskanzlei von 1999 bis Ende Juni 2003 direkt danach an der Spitze des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes tätig. Ab 2005 arbeitete der gelernte Jurist aus Rheinland-Pfalz im Vorstand der Eon Thüringer Energie AG und soll rund 580.000 Euro Jahreseinkommen bezogen haben. Ende 2012 war Gnauck beim Energieanbieter ausgeschieden und soll nach Informationen dieser Zeitung eine Abfindung in Höhe von mehr als einer Million Euro erhalten haben.

Gnauck war im Oktober 2013 von Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht erneut zum Staatskanzleichef berufen worden, begleitet von starkem Protest der Opposition und der Öffentlichkeit. Durch seine erneute Berufung war Gnauck Kläger und Beklagter zugleich.

Bis Dezember 2013 hatte er ein Aufsichtsratmandat in einer Beratungsfirma in Niedersachsen dem Landtag verschwiegen. Ministern in Thüringen ist nur mit Genehmigung des Landtags erlaubt, Aufsichtsrat-Mandate anzunehmen. Jürgen Gnauck wollte sich trotz wiederholter Anfragen unserer Zeitung auch gestern nicht zu seiner Versorgungs-Affäre äußern.

Die CDU/SPD-Regierung von Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht war in den vergangenen Monaten mehreren staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs ausgesetzt. Vor wenigen Tagen wurde das Ermittlungsverfahren gegen Lieberknecht - sie wollte ihrem Regierungssprecher Zimmermann im Sommer 2013 den Ausstieg mit einer Ruhestandsregelung vergolden - von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingestellt worden. Im Zusammenhang mit der Versorgungs-Affäre Gnauck ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Monaten gegen Unbekannt. Dazu laufen Ermittlungen gegen Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) und Ex-Staatskanzleichef Jürgen Schöning (parteilos) wegen des Verdachts der Untreue oder des Betrugs.

Dirk Lübke / 13.02.14 / TA



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11.04.2014 14:25
#3
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Der Fall Gnauck im Zeitraffer
13.10.2013 - 14:26 Uhr
Erfurt. Die Causa Gnauck in der Übersicht
1999 bis 30. Juni 2003: Jürgen Gnauck (CDU) amtiert als Thüringer Minister für Bundes und Europaangelegenheiten und als Chef der Staatskanzlei.

2. Juli 2003: Die Staatskanzlei schickt ein Schreiben an Jürgen Gnauck, in dem der Beihilfe-Anspruch bestätigt wird. Gnauck ist inzwischen geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Thüringer Gemeinde und Städtebund.

ab 2005: Gnauck wird stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der eon Thüringer Energie AG.

20. April 2005: Die Thüringer Staatskanzlei schickt ein auf diesen Tag datiertes Schreiben an Gnauck, in dem ein zweites Mal Beihilfeberechtigung bestätigt wird. Das Verwaltungsgericht wertete dieses Schreiben später so, dass sich diesem "vom Inhalt und von der Gestalt her kein (sicherer) Wille zum Erlass einer verbindlichen Regelung entnehmen lässt".

15. Oktober 2008: Die Thüringer Staatskanzlei schickt ein auf diesen Tag datiertes Schreiben an Gnauck, in dem von schwerwiegenden rechtlichen Bedenken an der Beihilfeberechtigung die Rede ist.

26. Juni 2009: Die Thüringer Staatskanzlei erlässt einen auf diesen Tag datierten Bescheid und stellt darin fest, dass Gnauck seit dem 1. Juli 2004 nicht mehr über einen Beihilfeanspruch verfügt.

27. Juli 2009: Gnauck reicht beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen den Bescheid vom 26. Juni 2009 ein (Aktenzeichen 3 K 898/09 We).

14. April 2010: Das Verwaltungsgericht Weimar hebt den Bescheid vom 26. Juni 2009 auf, weil die Staatskanzlei in der Beihilfe-Zusage von 2003 und 2005 nur eine Rechtsansicht geäußert hat und dieses keinen Verwaltungsakt darstellt.

1. Juni 2010: Die Staatskanzlei lehnt einen Beihilfeantrag Gnaucks, bezogen auf Behandlungskosten für den Zeitraum vom März 2007 bis Dezember 2008, ab.

23. August 2010: Gnauck reicht Klage beim Verwaltungsgericht und sagt, die Gewährung von Beihilfe an seine Person in der seit über fünf Jahren praktizierten Form sei rechtmäßig gewesen.

März 2011: Das Verwaltungsgericht Weimar weist Gnaucks Klage mit der Begründung ab, es gebe keinen Anspruch auf Beihilfe, weil er den Arbeitgeber gewechselt habe.

April 2011: Gnauck stellt beim Oberverwaltungsgericht Weimar einen Antrag auf Zulassung der Berufung.

Mitte Oktober 2013: Gnauck soll neuer Thüringer Minister für Bundes und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei werden.

Versorgungs-Affäre um Thüringens neuen Staatskanzleichef geht weiter
Schon wieder eine Affäre
Dirk Lübke / 13.10.13 / tag



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11.04.2014 15:29 (zuletzt bearbeitet: 11.04.2014 15:31)
#4
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Das sind Erkenntnisse oder Bekenntnisse

Überschriften aus der Thüringer Allgemeinen
16.11.13 Politik
Ministerpräsidentin Lieberknecht: "Ich denke nicht an Rücktritt"

23.11.13 Politik
Lieberknecht lässt sich zur Spitzenkandidatin nominieren

10.04.14 Politik
Christine Lieberknecht im TA-Forum: "Habe mich nicht ins Amt gedrängt"

Dazu Passend der Artikel 71 der Thüringer Verfassung

Zitat(1) Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Landtag folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

(2) Der Eid kann mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.


ZitatRechtliche Stellung in Deutschland

Deutschland verbindet mit dem Amtseid eine alte Tradition, die in die Zeit der Aufklärung zurückreicht. Schon der preußische König Friedrich der Große (1740–1786) definierte in seinem Staat das Wohl des Einzelnen als oberstes Prinzip im Land. Dies wurde im Allgemeinen Landrecht (1794) rechtlich festgelegt. Der Amtseid befindet sich schon in der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 (Abschnitt VII, Artikel I. §190) und dann wieder in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 (Artikel 42). Auch der Reichskanzler der Weimarer Republik musste einen Eid ablegen.[5]

Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.[13]

Unter anderem wurde der Artikel 56 GG in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 4 und 10), wie folgt kommentiert:

„Schon nach dem Text des Art. 56, aber auch nach der einfachgesetzlichen Regelung, die diese Frage im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung gefunden hat, hängt der Beginn der Amtszeit bzw. der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten nicht von der Eidesleistung ab. Art. 56 verlangt lediglich, dass diese in nahem zeitlichem Zusammenhang mit dem Amtsantritt stattzufinden hat. Mehr ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. Ä. gewertet würde.“

Und weiter:

„Kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) wird so zynisch und so machtbesessen sein, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind. Immer wird es ihnen darum gehen, „etwas zu bewirken“, d. h. Vorstellungen zu verwirklichen, die eng mit ihren politischen und ethischen Grundpositionen zusammenhängen, gleichgültig wie diese im Einzelnen aussehen mögen und aus welchen geistigen Quellen sie sich speisen mögen. Auf diese Grundpositionen, die für den einzelnen u. U. wesentlich höher stehen und wesentlich verbindlicher sein mögen als irgendeine Rechtsvorschrift (und sei es die Verfassung), verpflichtet sich der neue Amtsträger vor der Öffentlichkeit zusätzlich, und wenn er sie halbwegs ernst nimmt, erwächst für ihn daraus ein Bündel zusätzlicher – eben außerrechtlicher – Motive, das Amt so zu führen, wie es der Verfassung und vor allem seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entspricht.“



Das wurde in Wikipedia zum Thema geschrieben.


Was kann man da für Schlußfolgerungen ziehen. Es darf gedacht oder gelacht werden.



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14.04.2014 19:35
#5
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Zum Lachen ist mir dabei nicht zu Mute aber es ist der erste Minister der auch sagt warum er einer ist. Er will nichts bewegen, außer für sich und dann richtig,
scheffelt Geld daß damit auch viel Gemeinnütziges getan werden könnte, aber raffen um des Raffen willens, nicht6 um etwas zu erwerben, sondern nur um es zu haben!!!
Zum kotzen mit dem Gesindel, wir die Schwarzröcke Wasser predigen und Wein saufen
EB


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14.04.2014 21:58
#6
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Viel mehr sollte man bei dem

ZitatDer Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden. [13]

nachdenken.
Keiner der gewählten Politiker kann wegen seinem gemachten Mist zur Verantwortung gezogen werden und das ist verbrieft. Eine Schande ist das.
Es wird an ihre Offenheit und Ehrlichkeit appelliert "so wahr mir Gott helfe". Der Arme, alles wir ihm auf- und angelastet nur damit die .....[1] tun und lassen können was sie wollen. Typischer Ausspruch, "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"
[1] nicht stubenreiner Ausdruck.



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19.04.2014 23:46
#7
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Bei solchen Typen fällt mir wirklich nur noch das ein http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_mao...itat_14327.html
insofern macht das Waffengesetz Sinn...

Es liegt in der menschlichen Natur, daß man von jeder Einrichtung die Dornen stärker empfindet als die Rosen.

Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (1815 - 1898), preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler

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05.09.2015 18:32 (zuletzt bearbeitet: 07.09.2015 13:47)
#8
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Es gibt in diesem Staat, der ja so richtig auf Amtsbezeichnungen steht, Ungereimtheiten.
- Sind es Amtsanmaßungen von Verfassungsrichtern, dem Verfassungsschutz wenn es keine Verfassung der Bundesrepublik gibt.

- Warum haben wir keine Staatsbürgerschaft?

- Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. (Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden, Allgemeine Verwaltungsvorschriften über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV)).

- Warum leisten Minister und Kanzler(in) einen Amtseid, wenn der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

- Warum war die DDR ein Satellitenstadt der UdSSR, die BRD aber keiner der USA?

- Warum hält man Freundschaft mit einem Staat der ausspioniert?

- Warum lassen wir uns, nach zwei Weltkriegen, immer noch in Kampfhandlungen in den nichtdeutschen Ländern ein.

Und es gibt noch mehr solche Fragen.



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05.09.2015 20:14
avatar  anbruwi
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Oldi,schau hier.

Urteil aus dem ISTGH Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs

Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):

Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.

Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.

Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden.

weitere Infos: http://bewusstscout.wordpress.com/2015/0...utschen-reichs/

Gruß
Siggi

http://o-gunforum.forumprofi.de/index.php

https://ow-shotgunforum.forumieren.de/forum

Uffz. und Zugführer Chemische Dienste Stabskompanie MSR-24 von 1971-1974

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07.09.2015 00:27
#10
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Zitat von anbruwi im Beitrag #9
weitere Infos: http://bewusstscout.wordpress.com/2015/0...utschen-reichs/

Gruß
Siggi



Wassn das fürn Käse?
Hat die Seite auch ein Impressum?

Boofinger

NVA * GWD 88-90 * 3. Raketenbrigade

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07.09.2015 13:52 (zuletzt bearbeitet: 07.09.2015 13:53)
#11
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Die Feststellnug der Staatsbürgerschaft @anbriwi und die Antwort findest du in diesem Beitrag





Mir ging es hauptsächlich darum, das sich bis heute die Regierung nicht dazu äußert bzw diesen Mangel bewohnerweit abstellt.



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23.07.2020 13:37
avatar  Sematom ( Gast )
#12
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Sematom ( Gast )

Dazu Passend der Artikel 71 der Thüringer Verfassung

Zitat(1) Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Landtag folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

(2) Der Eid kann mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.


Wann kommt eigendlich der Satz der Konsequenzen dazu.
"Sollte ich je diesen feierlichen Eid verletzen, dann werde ich mich der juristischen Verantwortung stellen und die entsprechende Kosequenzenen ertragen"


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23.07.2020 19:54
#13
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Zitat von Gast im Beitrag #12Wann kommt eigendlich der Satz der Konsequenzen dazu.
n"Sollte ich je diesen feierlichen Eid verletzen, dann werde ich mich der juristischen Verantwortung stellen und die entsprechende Kosequenzenen ertragen"

Diesen Satz wird es wohl nie geben, in keiner Regierungsebene.

Immer positiv Denken!
hadis-soldatenforum


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23.07.2020 20:29 (zuletzt bearbeitet: 23.07.2020 20:30)
avatar  0bstihj
#14
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@ Donnerhall, das denke ich auch. So was wird es nie geben, obwohl ich eigentlich gelernt habe, nie nie zu sagen
Denke ich da so an die Öffnung der Mauer, die Abschaffung der DM, die Abschaffung der Grenzen und nun noch
der Versuch die Bevölkerung völlig zu verblöden! ... Sätze wie, die Menschen die zu uns kommen sind ein Geschenk
.....Obergrüner Dünnschiss und der noch von einer ehemaligen Thüringerin. Die hat sich zum Glück getrollt zu den noch
verrückteren nach Berlin Nie hätte ich sowas gedacht!

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Denkt daran, ein Lächeln kostet nichts, kann dafür aber umsomehr geben!

Bilder soweit nicht andere Ownerangabe erfolgt, sind aus meiner Kamera und damit mein Eigentum.
Eigene Bilder die ich hier im Forum eingestellt habe, gelten als frei und können weitergenutzt werden,
diese Freigabe gilt nicht für kommerzielle Zwecke!

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Gleichzeitig biete ich an die Bücher gegen Erstattung der Portokosten 2 x 2,55 € (Großbrief bis 1Kg)auszuleihen. Bei den heutigen Preisen muss man ja nicht
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24.07.2020 15:56
avatar  Lessing
#15
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Mitglied

es wird so vieles nicht (mehr) geben, wie bspw. eine richtige Verfassung, entsprechend Art. 146 GG


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24.07.2020 20:11
avatar  0bstihj
#16
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Mitglied

Den Bauch kenne ich irgendwoher?

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Denkt daran, ein Lächeln kostet nichts, kann dafür aber umsomehr geben!

Bilder soweit nicht andere Ownerangabe erfolgt, sind aus meiner Kamera und damit mein Eigentum.
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10.05.2021 18:21
#17
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Mitglied

Habe einen schönen Spruch gelesen. "Wenn wir grün wählen werden wir uns dann schwarz ärgern" find ich einfach Klasse.
Es ist tatsächlich ein Dilemma bei der Bundestagswahl.
Vorschlag von mir einfach so spontan.
Es gibt keine "Regierungspartei" alle Parteien sind gleichberechtigt. Minister und Kanzler sowie die restliche Bundesführung geben für die Amtszeit ihre politisch gebundene Vergangenheit ab und werden neutral (Dem Volke und der Verfassung verpflichtet) Die Minister werden nach ihren fachlichen Kenntnissen ausgewählt und von den (allen) Abgeordneten im Amt bestätigt.
Man kann ja dann auch über die Aufgaben der Ministerien sprechen. Möglicherweise findet man einen Militär-, Polizei- und Sicherheitsminister der parteilos ist.
Lobbyisten egal welcher Gedankenwelt haben Zugangssperre in den Ministerien und im Bundestag. Wer aus der Führungsrige mit denen verhandelt und sich beienflussen läßt der fliegt raus.
Ich habe noch weitere Gedanken---> werden aber bestimmt Illusion bleiben.
4 Parteien werde ich bestimmt nicht Wählen CDU, CSU, Grüne und AfD.
die erste geht nicht weil sie auf menem Wahlzettel nicht steht, die zweite weil sie uns (Ostdeutsche) 30 Jahre verarscht und ausgenommen hat, die grünen weil sie versuchen die Republik zu vernichten und geist recht fragwürdige Aussagen treffe, die AfD da gibt es indem Verantwortungsbereich zu viel faschistisches Gedankengut und die Gesellschaft will ich nicht erleben.



FuAB-21/NB-4/AB-4/MSR-24/OHS S08/Rentner

Jedes Ding hat drei Seiten: mein, deine und die der Tatsachen.


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11.05.2021 20:51
#18
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Mitglied

der Spruch hat durchaus seine Berechtigung, aber: sowas kommt von sowas: ob Grüne oder AFD, diese sind nur aus den Ergebnissen der Arbeit der aktuell Regierenden gekommen auf einen längeren Zeitraum gesehen. Ob Radieschen, die Scheinheiligen 2 oder die auf den Egotrip waren zwischendurch immer mal an der tete ( kannst auch sagen am Trog ) und da wollten sie bleiben. Ergo kam nur Politik für ihre Klientel und wie weiland in der DDR wurde/wird die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit immer größer und augenfälliger. Die damit einhergehenden Verteilungsmodalitäten und -kämpfe gleich mit. Und das eine Regierung aus Fachkräften bestehen soll ist auch nur ein frommer Traum. Berater werden sehr wohl nötig sein: schon die alten Lateiner wussten, wir können nicht alle alles...
Und Technokraten... siehe vorheriger Satz. - Da die gesamte Regierung letztendlich aus den Parteien kommt wird man kaum einen Unparteiischen finden. Nicht mal der Bundes"präser" ist und kann das. - Der alte Spruch "Du hältst sie dumm und ich arm" unter der jeweiligen Entwicklungsstufe der Gesellschaft stimmt halt immer noch, Ergebnisse sehen die restlichen halbwegs noch Durchblickenden eben als Dilemma... die Du nicht wählst wähle ich genausowenig; wird wieder auf das kleinste Übel herauslaufen... am besten alle, die mit den Grünen koalieren könnten, keinesfalls.; die Sozen wählen und die Schwarzen dazubekommen bzw umgekehrt, darauf lief es bisher hinaus, und nun noch ökofaschistische Blattläuse....nee, da bleiben ja wirklich nur noch die Ultraroten übrig, ne Bierpartei gibts ja bloß bei den Ösis ... na ja, Die Partei; die Partei der Vernunft (PDV) oder Volksabstimmung von den "Nichtetablierten" schaue ich mir noch mal näher an.

Es liegt in der menschlichen Natur, daß man von jeder Einrichtung die Dornen stärker empfindet als die Rosen.

Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (1815 - 1898), preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler

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