ABV und KoBB

13.04.2013 17:02
#1
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Der KoBB/KOB


Die Funktion des Kontaktbereichsbeamten (KOB, seltener auch KOBB) oder des Beamten des besonderen Bezirksdienstes wird von Polizeivollzugsbeamten ausgeübt. Sie gehören zur Schutzpolizei und leisten, meist uniformierten, Streifendienst zu Fuß oder mit einem Streifenwagen und allein im Tagesdienst. Jeder KOB ist für ein bestimmtes Gebiet zuständig, das er in der Regel über Jahre hinweg betreut und gut kennt.

Der KOB-Dienst wurde erstmals in den 1970er Jahren bei der Berliner Polizei eingeführt.

Die Aufgabe des Kontaktbereichsbeamten besteht vor allem darin, Ansprechpartner für Bürger bei Problemen zu sein.
Ein KOB ist weiterhin Polizeivollzugsbeamter und unterliegt der Strafverfolgungspflicht nach § 163 StPO und ist somit Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
Dies bedeutet, dass er bei Kenntnisnahme einer Straftat ein Strafverfahren etwa durch eine Strafanzeige einzuleiten hat, genauso, wie alle anderen Polizeivollzugsbeamten.

Bei der Bremer Polizei lautet die Bezeichnung Kontaktpolizist (KOP), in Nordrhein-Westfalen Bezirksbeamter. Die Hamburger Polizei benutzt hingegen den Begriff Bürgernaher Beamter (Bünabe). In Hessen wird auch noch der Begriff Schutzmann vor Ort benutzt.

In der DDR entsprach dem KOB im weitesten Sinne der Abschnittsbevollmächtigte (ABV).

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Der ABV


Ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein Polizist der Volkspolizei (VP), der für die polizeilichen Aufgaben in Gemeinden, Stadtbezirken und auf Streckenabschnitten der Reichsbahn zuständig war. In seinem Abschnitt war er polizeilicher Ansprechpartner für die Bewohner und versah Streifendienst. Er war für die Aufnahme und Weiterleitung von Strafanzeigen und polizeiliche Prävention zuständig. Der ABV hatte ähnliche Aufgaben wie ein heutiger Kontaktbereichsbeamter der Polizei. Er bekleidete den Rang eines Unterleutnants oder Leutnants.

Darüber hinaus war der ABV in seinem Abschnitt zuständig für Verkehrskontrollen, Kontrollen der Einhaltung der Meldepflicht (Hausbücher) und auswärtiger Besucher sowie die Kontrolle staatlich beauflagter Personen. Er gab Einschätzungen über Bewohner seines Abschnitts ab, wenn beispielsweise über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Sperre oder über die Genehmigung einer Reise in das Nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet entschieden werden sollte. Für die Genehmigung solcher Reisen wurden die Einschätzungen des ABV durch die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit eingesehen und sie dienten als Grundlage für eine Genehmigung oder Versagung.

Die ABV wurden ab Oktober 1952 nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Je nach Bevölkerungszahl variierte die Anzahl der ABV wie folgt:

in den Polizeirevieren von Berlin und Großstädten: 8 bis 9
in Mittelstädten, die meistens nur ein Revier besaßen: 9 bis 12
in Kreisstädten: 6 bis 12
im Landgebiet eines Landkreises je nach Wohndichte: 40 bis 80

(Beschreibung wurde von Wkipedia übernommen)



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13.04.2013 17:53
#2
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Es ist nur eine Gegenüberstellung der Bezeichnungen.
Ich hoffe, dass hier sowohl ABV's als auch KoBB etwas zu ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Erscheinung zu berichten haben. Es geht nicht um dienstliche Offenbarungen, sondern einfach um die Arbeit und das Verständnis zu verbessern.

Ich persönlich habe mehr positive Erinnerungen an die ABV's in den Orten wo ich gewohnt habe, als in dem Ort an den KoBB wo ich jetzt zuhause bin.
Für mich ist im Gegensatz zum ABV der KoBB ein unbekanntes Wesen.
Oldmafri



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14.04.2013 19:02
#3
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Hier kann ich Dir leider nur zustimmen, der KoBB sitzt nur in seinem Büro und wartet darauf, daß der Bürger mit seinem Anliegen zu ihm kommt.
Meißt kommt ein Beamter aus der nächsten PI zu den Sprechzeiten. Ich weiß nicht, ob es immer der gleiche ist.
Der ABV war immer der gleiche, wohnte meist im Ort, war bekannt und auch auf der Straße präsent. Er kannte seine Pappenheimer und man hatte das
Gefühl einer Sicherheit.. So ändern sich halt die Zeiten. Heute kennt die Jugend in ihren Orten die bewußten Schauplätze und Treffpunkte aber die Polizei weiß von
Nichts. Wenn einmal was publik wird, dann müssen Zeugenbefragungen herhalten.
Gruß Wolfgang


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15.04.2013 08:06
avatar  0bstihj
#4
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Jetzt habt ihr den Salat, der KoBB hat gerade nach dem Bekanntsein der beiden Vorschreiber gefragt, jetzt gibts bald Besuch
Gibt es Regelungen ab welcher Gemeindegröße ein solcher KoBB angesiedelt ist? Vielleicht muss ihm erst jemand sagen (befehlen) das er sich im Kreise
seiner Schäflein auch mal sehen lassen muss. Das mit dem ABV ist ja auch schon lange her, da kann schon mal was vergessen werden

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Denkt daran, ein Lächeln kostet nichts, kann dafür aber umsomehr geben!

Bilder soweit nicht andere Ownerangabe erfolgt, sind aus meiner Kamera und damit mein Eigentum.
Eigene Bilder die ich hier im Forum eingestellt habe, gelten als frei und können weitergenutzt werden,
diese Freigabe gilt nicht für kommerzielle Zwecke!

Artikel scanne ich lieber ein und lade diese über ein Bildbearbeitungstool hoch. Eingestellte Links zu versch. Artikeln
sind nach einiger Zeit nicht mehr Verfügbar und so mancher Beitrag wird damit sinnfrei. Diese kleine Mühe für Nachhaltigkeit nehme ich dann gern auf mich.

Gleichzeitig biete ich an die Bücher gegen Erstattung der Portokosten 2 x 2,55 € (Großbrief bis 1Kg)auszuleihen. Bei den heutigen Preisen muss man ja nicht
jedes Buch kaufen um es zu lesen. Wer also den Wunsch hat eines der Bücher zu lesen, kann sich gern per e-Mail melden.

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15.04.2013 18:13
#5
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Zitat
Gepostet von 0bstihj
Jetzt habt ihr den Salat, der KoBB hat gerade nach dem Bekanntsein der beiden Vorschreiber gefragt, jetzt gibts bald Besuch
Gibt es Regelungen ab welcher Gemeindegröße ein solcher KoBB angesiedelt ist? Vielleicht muss ihm erst jemand sagen (befehlen) das er sich im Kreise
seiner Schäflein auch mal sehen lassen muss. Das mit dem ABV ist ja auch schon lange her, da kann schon mal was vergessen werden



Die Vergesslichkeit wird in diesem Staat großgeschrieben, davon sind sehr viele Amtspersonen betroffen
Gruß Wolfgang


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16.05.2013 21:04
avatar  0bstihj
#6
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Hat man denn inzwischen den KoBB gesichtet?
Ich kannte ja mal einen ......

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Denkt daran, ein Lächeln kostet nichts, kann dafür aber umsomehr geben!

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16.05.2013 22:23
#7
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Von einem ehemaligen ABV und von einem KoBB wurde mir glaubhaft versichert.
Für 3000 bis 3500 Einwohner der ehemaligen DDR wurde ein ABV benötigt oder besser kümmerte sich um die staatliche Ordnung.
Die heutigen mündigen Bürger haben das Recht für 10000 seiner Erscheinungsbilder 1 (in Worten EINEN) Kontaktbereichsbeamten zu haben. Damit ist die Freiheit in seiner (der Bürger) Umwelt gewährleistet oder besser von amtlicher Seite.



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19.02.2015 17:47
#8
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Moin Moin.............auch die Bundespolizei hat Kontaktbereichsbeamte. Hier jedoch ist die Zuständigkeit auf das Gebiet der Bahnanlagen des Bundes beschränkt und beinhaltet insbesondere polizeilicher Ansprechpartner für die Bahn zu sein.

Mit freundlichen Grüßen Chris
www.polizeilada.de
www.grenzradio911.info


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