BW Haar-und Barterlass

19.12.2013 19:35
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Soldaten mit Zopf bleiben weiterhin tabu TA 18.12.2013

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Haar- und Barterlass der BW
rechtmäßig ist. Soldatinnen hingegen dürfen längere Haare behalten.
Aktz. BVerwG1 WRB 2.12 und 3.12 Beschluss vom 17.12.2013

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Denkt daran, ein Lächeln kostet nichts, kann dafür aber umsomehr geben!

Bilder soweit nicht andere Ownerangabe erfolgt, sind aus meiner Kamera und damit mein Eigentum.
Eigene Bilder die ich hier im Forum eingestellt habe, gelten als frei und können weitergenutzt werden,
diese Freigabe gilt nicht für kommerzielle Zwecke!

Artikel scanne ich lieber ein und lade diese über ein Bildbearbeitungstool hoch. Eingestellte Links zu versch. Artikeln
sind nach einiger Zeit nicht mehr Verfügbar und so mancher Beitrag wird damit sinnfrei. Diese kleine Mühe für Nachhaltigkeit nehme ich dann gern auf mich.

Gleichzeitig biete ich an die Bücher gegen Erstattung der Portokosten 2 x 2,55 € (Großbrief bis 1Kg)auszuleihen. Bei den heutigen Preisen muss man ja nicht
jedes Buch kaufen um es zu lesen. Wer also den Wunsch hat eines der Bücher zu lesen, kann sich gern per e-Mail melden.


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20.12.2013 23:49
avatar  0bstihj
#2
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Galt/Gilt das nur für den Kopf?

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Bilder soweit nicht andere Ownerangabe erfolgt, sind aus meiner Kamera und damit mein Eigentum.
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01.02.2014 10:22
avatar  0bstihj
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